AGB
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der moja TRAVEL GmbH (Veranstalter)
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der § 651 a ff BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind. Nehmen Sie sich bitte Zeit und lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen in Ruhe durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde der moja TRAVEL GmbH (nachfolgend: moja TRAVEL) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch moja TRAVEL zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird moja TRAVEL dem Reisekunden eine Reisebestätigung aushändigen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von moja TRAVEL vor, an das moja TRAVEL für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden. moja TRAVEL ist bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH (Hamburg) insolvenzversichert.
2.2. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig.
2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen, frühestens vier Wochen vor Reiseantritt, fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann.
2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist moja TRAVEL nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Ziffer 5.2.) zu verlangen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von moja TRAVEL (z.B. Katalog, Homepage, Flyer u.a.) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von moja TRAVEL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Flug,- Transfer- und Fahrtzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung.
4.2. moja TRAVEL ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. moja TRAVEL behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- und Flughafengebühren) wie folgt zu ändern:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelsitzplatz kann moja TRAVEL vom Reisekunden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages notwendigen Abgaben, wie Hafen und Flughafengebühren, gegenüber moja TRAVEL erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die Gründe für die Erhöhung vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und vorhersehbar waren. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Reisekunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisekunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn moja TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisekunden aus dem Reiseangebot der von moja TRAVEL anzubieten. Die vorgenannten Rechte hat der Reisekunde
unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber moja TRAVEL geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei moja TRAVEL. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert moja TRAVEL den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651 i II BGB eine Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung nach § 651 i II BGB kann moja TRAVEL diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung gemäß § 651 i III BGB bei Flugpauschalreisen pauschalieren.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 15%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 20%,
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 45%
ab 6. Tag bis 1.Tag vor Reisebeginn: 60%
ab dem Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt: 80%
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, moja TRAVEL nachzuweisen, dass moja TRAVEL kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 25 EUR pro Reisekunden. Der Nachweis, dass niedrigere oder gar keine Bearbeitungskosten entstanden sind, bleibt dem ursprünglichen Reisekunden und dem Ersatzteilnehmer unbenommen. moja TRAVEL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. bei der Union Reiseversicherung AG, Maximilianstr. 53, 80538 München) und einer Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen. Nähere Informationen über Versicherungsleistungen einer Rückführungskostenversicherung, u.a. über Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, erteilen Krankenkassen und Versicherungsmakler.
5.6. Rücktritts- und Umbuchungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten im Interesse des Kunden aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Rücktritt und Kündigung durch moja TRAVEL
6.1. moja TRAVEL kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Tritt moja TRAVEL von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6.2. Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.
7. Gewährleistung
7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder moja TRAVEL angezeigt werden. moja TRAVEL kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
7.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn moja TRAVEL keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von moja TRAVEL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von moja TRAVEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit moja TRAVEL für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h I BGB wird verwiesen.
8.2. Die deliktische Haftung von moja TRAVEL für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und moja TRAVEL; für solche Leistungen übernimmt moja TRAVEL keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die moja TRAVEL in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert vorschlägt.
8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen moja TRAVEL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h II BGB wird verwiesen.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber moja TRAVEL zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§ 651c bis 651 f BGB) hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber moja TRAVEL unter der unter Ziffer 16 genannten Anschrift geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Zusammenhang mit einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen.Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Gepäckverspätungen binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
10.2. Ansprüche des Reisekunden nach den § 651 c bis f BGB aus Verletzung des Lebens, bei Körper- und Gesundheitsschäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von moja TRAVEL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von moja TRAVEL beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dieses gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von moja TRAVEL oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von moja TRAVEL beruhen. Sämtliche übrigen Ansprüche nach den Vorschriften der § 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Schweben zwischen moja TRAVEL und dem Reisekunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so tritt eine Verjährungshemmung ein. Die Verjährung ist gehemmt, bis moja TRAVEL oder der Reisekunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.3. Abtretungsverbot: Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen moja TRAVEL an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. moja TRAVEL steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt der Reise zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist moja TRAVEL in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
11.2. moja TRAVEL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende moja TRAVEL mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass moja TRAVEL die Verzögerung zu vertreten hat.
11.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von moja TRAVEL bedingt sind.
12. Informationspflichten über Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet moja TRAVEL, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist moja TRAVEL verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald moja TRAVEL Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss moja TRAVEL den Kunden über den Wechsel informieren. moja TRAVEL muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite
zu finden: www.lba.de
13. Rechtswahl
Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und moja TRAVEL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen moja TRAVEL im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14. Gerichtsstand
14.1. Der Gerichtsstand von moja TRAVEL ist der Firmensitz in Offenburg.
14.2. Für Klagen von moja TRAVEL gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von moja TRAVEL maßgebend.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
15.2. Stand dieser Bedingungen ist Juli 2008.
16. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz: moja TRAVEL GmbH, Am Marktplatz 7, 77652 Offenburg,
Tel. 0781 932297-0, Telefax: 0781 932297-29, www.moja-travel.net; Registergericht
Freiburg, HRB 472443; Geschäftsführer: Kathleen Schau, Lucas Glasmacher